Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die vor allem in Warmwassersystemen (ab ca. 25 °C bis ca. 50 °C) vorkommen. In geringer Zahl stellen sie keine Gefahr für den menschlichen Körper dar. Bei Stillstand des warmen Wassers, z.B. in sogenannten Totleitungen, oder bei Nichtbenutzung der Leitung können sie sich jedoch rasch vermehren und werden zu einer Gefahr für die menschliche Gesundheit. Sie können über Aerosole (Tröpfchennebel), wie sie zum Beispiel in der Dusche entstehen, in die Atemwege gelangen und Lungenentzündungen (Legionärskrankheit) oder Pontiac-Fieber mit zum Teil tödlichem Verlauf verursachen.
Um dieser Gefahr vorzubeugen, sind Betreiber von Trinkwasseranlagen laut Trinkwasserverordnung verpflichtet die Warmwasserhygiene in öffentlichen als auch in gewerblichen Einrichtungen regelmäßig auf Legionellenbefall zu kontrollieren, wenn
- sich darin eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet
- und Duschen oder andere aerosolerzeugende Einrichtungen (z.B. Whirlwanne) darin vorhanden sind,
- und wenn daraus Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen und/oder öffentlichen Tätigkeit abgeben wird.
Die Untersuchungen müssen gemäß § 14 Absatz 3 TrinkwV auch ohne Veranlassung durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Untersuchungsintervalle werden je nach Anlage und Nutzung vom zuständigen Gesundheitsamt festgelegt. In öffentlichen Einrichtungen muss die Legionellenuntersuchung in der Regel mindestens jährlich erfolgen, in gewerblichen Objekten mindestens alle 3 Jahre. Für gesundheitliche Schäden, welche durch Legionellenbefall entstehen, haftet der Hausbesitzer bzw. Hausverwalter. Erfahrungen zeigen, dass ca. jede dritte Probe über dem zulässigen Grenzwert liegt!
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Der offene Umgang mit dem Thema Hygiene lohnt sich!